- 4844 - 1329. Mai 10. Breslau. sexto id. Maji. Konrad, Herzog von Schlesien und Glogau und Herr in Oels, hat mit Rathe seiner Freunde und Getreuen zum Besten des Landes dem Herrn Johann, König von Böhmen und Polen etc., alle seine Lande diesseits und jenseits der Oder mit den Städten Wartemberch, Olsna, Mylitsch, Trebenicz, Trachemburch, Walow, Lubest, Winczk, Herremstat (Gross-Wartenberg, Oels, Militsch, Trebnitz, Trachenberg, Wohlau, Leubus, Winzig, Herrnstadt) und den dazu gehörenden Schlössern Ploczk (vielleicht Pluskau, Kr. Wohlau, doch erscheint auch Plock, die Hauptstadt von Masowien, nicht unter allen Umständen ausgeschlossen, da ja noch in den Friedensschlüssen von 1335 und 1339 und den Inkorporationen Karls IV., siehe Schles. Lehnsurk. ed. Grünhagen und Markgraf 1, 4, 5, 10, gerade Plock und dessen Herr stets in Beziehung zu Schlesien gesetzt erscheint, wenngleich nicht als Eigenthum des Oelser Herzogs), Prusnicz, Sandewel (Prausnitz und Sandewalde) zu Lehn aufgetragen, unter Vorbehalt des Rechtes, neue Burgen zu bauen und alte zu brechen sowie unter Vorbehalt eines Erbrechtes für den Mannstamm seiner Bruder Heinrich von Sagan und Johann von Steinau. In einen Streit des Herzogs mit Klerikern, Bürgern und Bauern wird sich der Oberlehnsherr nicht mischen, wohl aber dürfen Edelleute, die gegen den Herzog zu klagen haben, wenn dieser ihnen ihr Recht weigert, sich an den König ziehn, und vor diesem wird der Herzog Recht nehmen wo immer in Böhmen oder Polen, falls jedoch der König dazu einen Stellvertreter deputirt, nur im Breslauer Lande. Bei einem Verkauf oder einer Verpfändung soll das Betreffende zuerst dem Könige angeboten werden und von dem Letzteren unter allen Umständen zu Lehn gehen, von diesem auch jede Pfandschaft für die anfänglich stipulirte Summe eingelöst werden dürfen. Bei einem geforderten Lehndienste über die Grenzen von Böhmen und Polen hinaus wird der Herzog eine Entschädigung erhalten. O. Z. Aus dem Or. mit dem Siegel des Herzogs im Wiener Staatsarch. abgedr. bei Grünhagen und Markgraf, Schles. Lehnsurk. II, 19. Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 22, 1903; Regesten zur schlesischen Geschichte, 1327 - 1333. Herausgegeben von C. Grünhagen und C. Wutke. |